1. Vertragsgegenstand
I.M. Hauspersonal wird beauftragt für den Auftraggeber die Hauspersonalsuche
anhand des Suchauftrags zu übernehmen und eine Vorselektion durchzuführen.
Ebenfalls prüft I.M. Hauspersonal die Referenzen und Zeugnisse der
Bewerber für den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur
Mitarbeit alle Anforderungen und den Inhalt der zu besetzenden Position
zu ermitteln. Die Entscheidung zur Besetzung der Position obliegt dem Auftraggeber,
ebenfalls wird das Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und
dem Kandidaten geschlossen. Der Auftraggeber teilt I.M. Hauspersonal mit,
ob er noch zusätzliche Aktivitäten bzgl. der Personalsuche in
die Wege geleitet hat. Der Vermittlungsvertrag kann jederzeit von beiden
Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf
der Schriftform.
2. Honorar und Garantie
Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegenüber I.M. Hauspersonal, bei
Zustandekommen eines Arbeitsvertrages (schriftlich oder mündlich) mit
dem vermittelten Kandidaten eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Auf Verlangen
ist der Auftraggeber verpflichtet I.M. Hauspersonal eine Kopie des Arbeitsvertrages
zur Verfügung zu stellen. Die Vermittlungsprovision beträgt 10%
netto vom Jahresbruttogehalt des Kandidaten. Zusatzleistungen, wie Vor-Ort-Service,
werden extra berechnet. Für den Suchauftrag wird eine Kostenpauschale
in Höhe von 300,00 € erhoben, die bei Annahme des Auftrags durch
I.M. Hauspersonal fällig und in Rechnung gestellt wird. Bei erfolgreicher
Vermittlung wird die Kostenpauschale in Abzug gebracht. Falls Vor-Ort-Service
gewünscht, kommen evtl. Zuschläge hinzu, diese können Sie
unserem Preisverzeichnis entnehmen. Persönliche Vorstellungen erfolgen
erst nach Geldeingang der Kostenpauschale für den Suchauftrag. Ist
der Auftraggeber mit dem vermittelten Bewerber nicht einverstanden oder
kündigt der Bewerber, ist dies I.M. Hauspersonal umgehend mitzuteilen.
Innerhalb von 3 Monaten ab Arbeitsbeginn des ersten Bewerbers, wird I.M.
Hauspersonal ohne weitere Gebühren oder Provision dem Auftraggeber
einen anderen Kandidaten vermitteln. Die Garantie erlischt 3 Monate nach
Arbeitsbeginn des ersten Bewerbers oder nach 3 Garantievermittlungen.
2.1 Nebenkosten und Kosten Dritter
Kosten Dritter und sonstige Nebenkosten werden nach vorheriger Absprache
mit dem Auftraggeber separat berechnet und in Auftrag gegeben. Die Reisekosten,
die von dem Bewerber geltend gemacht werden, sind von dem Auftraggeber direkt
an den Bewerber zu zahlen.
3. Verschwiegenheitspflicht
Beide Parteien (I.M. Hauspersonal und Auftraggeber) verpflichten sich, alle
ausgetauschten Informationen in
Bezug auf den Bewerber und die Stelle geheim zu halten. Die Bewerbungsunterlagen
oder Informationen über die Stelle dürfen in keinem Fall an Dritte
weitergegeben werden.
4. Haftung
Nach Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten
besteht keine vertragliche Beziehung zwischen I.M. Hauspersonal und der
vermittelten Arbeitskraft. Aus diesem Grunde übernehmen wir keine Haftung
für Schäden, die durch das mit dem Auftraggeber geschlossene Arbeitsverhältnis
entstehen.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat
dies keine Bedeutung für die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine
dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.